Deutsche Rentenversicherung Reha mit Hund – Vollständige Kostenübernahme

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) übernimmt die vollständigen Kosten Ihrer Rehabilitation in hundefreundlichen, DRV-anerkannten Kliniken. Ihr Hund begleitet Sie auf dem Weg zurück ins Berufsleben – inklusive Übergangsgeld und Fahrkostenerstattung.

DRV-Leitsatz: "Reha vor Rente" – Die Deutsche Rentenversicherung investiert in Ihre Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, und Ihr Hund unterstützt diesen wichtigen Prozess.

DRV-Klinik mit Hund finden
Deutsche Rentenversicherung Reha mit Hund

Vorteile der DRV-Reha mit Hund

DRV-Anerkennung

Vollständig anerkannte Rehakliniken der Deutschen Rentenversicherung

Kostenübernahme

Komplette Übernahme der Reha-Kosten durch die Deutsche Rentenversicherung

Hundefreundlich

Speziell ausgewiesene DRV-Kliniken mit Hundemitnahme-Option

Berufsförderung

Fokus auf Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit mit tierischer Unterstützung

Leistungen der Deutschen Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung bietet umfassende Unterstützung während Ihrer Reha mit Hund:

Reha vor Rente - Erhalt der Erwerbsfähigkeit
Übergangsgeld während der Reha
Fahrtkosten werden übernommen
Medizinische Rehabilitation auf höchstem Niveau
Berufsfördernde Maßnahmen
Nachsorge-Programme (IRENA, T-RENA)
Sozialberatung und Berufsberatung
Stufenweise Wiedereingliederung

DRV-anerkannte Kliniken mit Hundemitnahme

MEDIAN Klinik Kalbe (Milde)

Kalbe (Milde), Sachsen-Anhalt

Qualitätsscore:81/100
Details ansehen

Klinik Königsfeld

Ennepetal, Nordrhein-Westfalen

Qualitätsscore:80/100
Details ansehen

Zentrum f. psychotherap. Reha Klinik Tiefental

Saarbrücken, Saarland

Qualitätsscore:77/100
Details ansehen

Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung

So beantragen Sie Ihre DRV-Reha mit Hund:

Antragstellung

  • Reha-Antrag G0100 bei der DRV stellen
  • Ärztliche Bescheinigung über Reha-Bedürftigkeit
  • Wunschklinik mit Hundemitnahme-Option angeben
  • Hundemitnahme als förderlich für Genesung begründen

Kostenübernahme

  • Vollständige Übernahme der Reha-Kosten
  • Übergangsgeld in Höhe des Krankengeldes
  • Fahrtkosten zur Klinik werden erstattet
  • Hundekosten (8-15€/Tag) sind selbst zu zahlen

Häufige Fragen zur DRV-Reha mit Hund

Wer hat Anspruch auf eine DRV-Reha?

Alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung, die mindestens 15 Jahre Beiträge gezahlt haben oder bei denen eine Erwerbsminderung droht. Die Reha muss medizinisch notwendig und erfolgversprechend sein.

Wie hoch ist das Übergangsgeld?

Das Übergangsgeld beträgt in der Regel 68% des letzten Nettoentgelts (75% mit Kindern). Es wird für die gesamte Dauer der Reha gezahlt, auch wenn Sie Ihren Hund mitbringen.

Werden die Fahrtkosten mit Hund übernommen?

Ja, die DRV übernimmt die Fahrtkosten zur Klinik. Bei Anreise mit dem eigenen PKW (wegen Hundetransport) wird eine Kilometerpauschale gezahlt. Zusätzliche Hundereisekosten werden nicht erstattet.

Starten Sie Ihre DRV-Reha mit Ihrem treuen Begleiter

Nutzen Sie die umfassenden Leistungen der Deutschen Rentenversicherung für Ihre hundefreundliche Rehabilitation.