GLOSSAR
Zuzahlung
Die Zuzahlung ist der Eigenanteil, den gesetzlich versicherte Patienten bei einer Reha leisten müssen, abhängig vom Kostenträger. Bei einer Reha über die Krankenkasse beträgt die Zuzahlung aktuell z. B. 10 Euro pro Tag (begrenzt auf 28 Tage pro Jahr, wobei vorherige Krankenhausaufenthalte angerechnet werden). Bei der Rentenversicherung richtet sich die Zuzahlung nach dem Einkommen und ist auf maximal 42 Tage im Kalenderjahr beschränkt; Geringverdiener sind häufig befreit. Kinder und Jugendliche sowie Unfallverletzte (über die Unfallversicherung) sind von Zuzahlungen generell ausgenommen.