GLOSSAR

Reha-Bewilligung

Die Bewilligung einer Reha bedeutet, dass der Kostenträger dem Reha-Antrag zugestimmt hat. Der Patient erhält einen Bescheid, in dem die Maßnahme genehmigt wird – darin steht, welche Reha-Klinik, Dauer und Beginn vorgesehen sind. Mit der Bewilligung ist sichergestellt, dass die Kosten der Rehabilitation übernommen werden. Im Anschluss kann der Patient die Reha antreten, oft innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Genehmigung.