GLOSSAR
Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Die Deutsche Rentenversicherung ist für viele Reha-Leistungen zuständig, vor allem wenn es darum geht, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Nach dem Motto "Reha vor Rente" übernimmt die DRV die Kosten für medizinische Rehabilitation und berufliche Reha-Maßnahmen, wenn dies hilft, eine Erwerbsminderungsrente zu vermeiden. Arbeitnehmer, die längere Zeit erkrankt sind und wieder arbeitsfähig werden wollen, stellen ihren Reha-Antrag häufig bei der Rentenversicherung.