GLOSSAR
Wunsch- und Wahlrecht
Das Wunsch- und Wahlrecht ist das Recht von Reha-Patienten, bei der Auswahl der Reha-Klinik oder -Einrichtung mitzuentscheiden. Laut § 9 SGB IX sollen die berechtigten Wünsche des Patienten berücksichtigt werden, sofern keine medizinischen Gründe dagegen sprechen und die gewünschte Klinik geeignet ist. In der Praxis bedeutet das: Man kann im Reha-Antrag eine Wunschklinik angeben. Der Kostenträger muss diesen Wunsch prüfen und darf ihn nur aus wichtigen Gründen ablehnen. So haben Patienten mehr Einfluss darauf, wo und unter welchen Bedingungen ihre Rehabilitation stattfindet.