GLOSSAR
Widerspruch (bei Reha-Ablehnung)
Die Möglichkeit, eine ablehnende Entscheidung eines Kostenträgers anzufechten. Wenn ein Reha-Antrag abgelehnt wird, können Patient*innen innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen. In diesem Widerspruchsschreiben sollte man begründen, warum die Rehabilitation medizinisch notwendig ist, idealerweise unterstützt durch eine ärztliche Stellungnahme. Ein gut begründeter Widerspruch führt häufig dazu, dass die Reha-Maßnahme nachträglich doch noch bewilligt wird.