GLOSSAR
Widerspruch
Widerspruch bezeichnet im Reha-Zusammenhang das formelle Einspruchsverfahren, das Patienten nutzen können, wenn ihr Reha-Antrag abgelehnt wurde. Nach einer Ablehnung hat man in der Regel einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Im Widerspruchsschreiben sollte man die medizinischen Gründe für die Reha nochmals darlegen und ggf. neue Atteste oder Befundberichte beifügen. Durch den Widerspruch wird der Antrag erneut geprüft – häufig mit Erfolg, wenn die Notwendigkeit der Rehabilitation ausreichend begründet ist.