GLOSSAR

Reha-Ablehnung

Wird ein Reha-Antrag abgelehnt, spricht man von einer Reha-Ablehnung. Der Kostenträger (z. B. Krankenkasse oder Rentenversicherung) sieht dann die Voraussetzungen für die beantragte Rehabilitation nicht als erfüllt an oder hält andere Behandlungen für vorrangig. Patienten erhalten einen Ablehnungsbescheid. Gegen eine Reha-Ablehnung kann man innerhalb einer Frist Widerspruch einlegen und mit Unterstützung des Arztes zusätzliche medizinische Argumente liefern, um doch noch eine Bewilligung zu erreichen.