GLOSSAR
Kur (Vorsorgemaßnahme)
Als "Kur" bezeichnet man umgangssprachlich eine medizinische Vorsorgemaßnahme oder Reha, die der Erholung und Gesundheitsvorsorge dient. Offiziell gibt es den Begriff Kur im Sozialrecht seit 2000 nicht mehr; stattdessen spricht man von medizinischer Vorsorge oder Rehabilitation. Kuren werden oft von den Krankenkassen bezuschusst, wenn sie dazu beitragen, eine chronische Erkrankung zu verhindern oder zu lindern. Ein Beispiel ist die Mutter/Vater-Kind-Kur, bei der Erholung und Prävention für Eltern und Kind kombiniert werden.