GLOSSAR

Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung)

Die Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und übernehmen nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Rehabilitation. Sie finanzieren spezielle Reha-Maßnahmen, Unfallkliniken und Programme zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit von verunfallten Arbeitnehmern. Für Patienten bedeutet das, dass nach einem Arbeitsunfall in der Regel die BG die Kosten für medizinische Reha, berufliche Wiedereingliederung und Hilfsmittel übernimmt.