GLOSSAR

Berufliche Rehabilitation (Teilhabe am Arbeitsleben)

Alle Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen beruflich (wieder) einzugliedern. Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – so der offizielle Begriff – umfassen z.B. Umschulungen, berufliche Weiterbildungen, Trainingsmaßnahmen, Anpassung des Arbeitsplatzes oder Hilfsmittel im Beruf. Zuständig sind je nach Fall die Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit oder Unfallversicherung. Ziel der beruflichen Reha ist, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder einen neuen Job trotz Handicap zu ermöglichen.